Wasserversorgung Altmannstein2024-09-27T01:16:52+02:00

Bestes Wasser für unsere Region

Unser Wasser ist keine Ware, sondern die Grundlage für Leben. Als Zweckverband interkommunaler Zusammenarbeit erwirtschaften wir keine Gewinne. Uns geht es um die Qualität unseres Wassers.

4.100

versorgte Haushalte

im Verbandsgebiet

620.000

Kubikmeter Wasser

jährliche Fördermenge

Altmannsteiner Gruppe

Durch die Donau abgegrenzt liegt der Großteil unseres Versorgungsgebietes im Landkreis Eichstätt. Über das Gebiet des Marktes Altmannstein hinaus stellen wir die Versorgung für Mindelstetten, den Norden Pförrings sowie Köschings und Teile von Riedenburg sicher. Technisch betreuen wir zudem die Pondorfer Wassergruppe, Oberdolling und das Verbandsgebiet Ingolstadt-Ost im Pförringer Süden.

Alles rund ums Wasser für Sie bereitgestellt

Nützliche Antragsunterlagen zum digitalen Ausfüllen sowie gültige Rechtsnormen finden Sie im Download-Bereich.

Jobs &
Ausbildung

Wir bieten spannende Jobs und bilden in einem zukunftssicheren Bereich aus. Werden Sie Teil unseres Teams und tragen Sie dazu bei, die Wasserversorgung in unserer Region nachhaltig zu sichern. Ob als Auszubildende/r oder Fachkraft – bei uns finden Sie Ihren Platz!

Häufige Fragen

Vom Anschluss Ihres Hauses an das Versorgungsnetz bis hin zum Beitragsbescheid – unsere FAQ’s* geben Antworten auf die meistgestellten Fragen.

  • FAQ bedeutet „frequently asked questions“ zu Deutsch „häufig gestellte Fragen“. Die auf der Übersichtsseite dargestellten Inhalte, sind nur ein Auszug aus allen Einträgen.

Werden Anschlusskosten pauschal berechnet?2019-12-20T08:26:24+01:00

Die Anschlusskosten werden nicht pauschal berechnet sondern nach dem tatsächlichen Aufwand, welcher für die Herstellung des Hausanschlusses notwendig ist. Ein zweiter Anschluss zum Beispiel ist immer kostenpflichtig.

Welche Kosten entstehen für den Hausanschluss?2019-12-20T08:36:43+01:00

Die Kosten dafür werden nach Arbeitszeit, Maschineneinsatz und Materialverbrauch berechnet und zwar nur für den Bereich ab Grundstücksgrenze bis einschließlich Wasseruhr was laut Satzung die 15 Meter überschreitet. Für Beschädigungen der Hausanschlussleitung innerhalb der Grundstücksgrenze ist der jeweilige Anschlussnehmer verantwortlich und hat die vollen Reparaturkosten zu tragen. Für die Erschließung von Grundstücken außerorts oder innerorts (außerhalb des Leitungsnetzes) melden Sie sich bitte bei der Geschäftsleitung.

Was umfasst der Hausanschluss?2019-12-11T14:55:12+01:00

Unter dem Hausanschluss versteht man die Verbindung von Leitungsnetz des Zweckverbandes und dem zu verbindenden Gebäude. Zuständig für die Hausanschlussleitung von der Straße über das Grundstück in das Haus, einschließlich der Wasserzähleranlage, ist der Zweckverband. Unmittelbar nach der Wasserübergabestelle des Wasserversorgers im Keller des Hauses beginnt die Trinkwasser-Hausinstallation. Der Hausanschluss muss in einem möglichst zu Straße hingelegtem Raum installiert werden. Sollte kein Keller vorhanden sein, wird der Hausanschluss an einer dafür vorgesehenen Stelle im Erdgeschoss eingeplant.
Der Hausanschlussraum muss trocken, frostfrei, begebar und für unsere Mitarbeiter zugänglich sein. Der Heizölraum ist kein Anschlussraum. Grundsätzlich ist der Verlauf der Leitungen geradlinig und im rechten Winkel zur Grundstücksgrenze einzuführen. Den konkreten Verlauf der Anschlussleitung legt der Zweckverband fest. Die Hausanschlussleitung darf nicht überbaut und nicht mit Bäumen oder Büschen bepflanzt werden. Der Hausanschluss einschließlich Zählereinheit wird vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Altmannsteiner Gruppe hergestellt.

Den Antrag finden Sie auf unserer Seite unter Downloads.

Welche Planunterlagen kann ich anfordern?2019-12-11T13:47:07+01:00

Zum einen können Sie bei uns Spartenauskünfte anfordern und zum anderen können wir Ihnen Hydrantenpläne, beispielsweise für die Feuerwehr, bereitstellen.

Wie ist der Härtegrad unseres Wassers?2019-12-11T16:24:08+01:00

Härtebereich 3 Hart / Dt.W-Härtegrad 14°-21°

Wie erhalte ich Bauwasser und was ist dabei zu beachten?2024-04-17T10:02:25+02:00

Der Antrag für Bauwasser kann nur vom Bauherren selbst gestellt werden. Den Antrag stellen Sie bitte formlos per Email an uns.
Während der Bauzeit wird von uns ein Bauwasserzähler installiert. Dieser wird solange zur Verfügung gestellt, bis die endgültigen Armaturen im Zählerraum installiert werden können. Hier ist zu beachten, dass für auftretende Schäden am Zähler der Bauherr zur Last gezogen wird.  Für Bauwasser wird keine Abwassergebühr verlangt, deshalb ist es nicht gestattet dieses Wasser in den Kanal einzuleiten.

Beiträge & Gebühren

Für die Versorgung mit Wasser fallen Gebühren und Beiträge an. Jährlich kommen auf Sie eine Grund- und Verbrauchsbebühr zu. Beim Anschluss Ihres Grundstückes und bei baulichen Veränderungen werden Kosten und Beiträge einmalig berechnet. Die Grundlage für die genannten Preise regelt die Beitragsgebührensatzung (BGS).

Grundgebühr

bis 4,0 m³/h 65,- €
bis 10,0 m³/h 95,- €
bis 16,0 m³/h 155,- €
bis 25,0 m³/h 185,- €
ab  25,0 m³/h 250,- €

Verbrauchsgebühr pro m³

Regulärer Satz entnommenes Wasser 1,75 €
Gewerbliche Betriebe ab 3.000m³ jährlich 1,30 €
Öffentliche Badeanstalten 0,95 €
Bauwasser oder Wasser über sonst. bewegliche Wasserzähler 2,50 €
Wasser zur Befüllung eines Pools 3,00 €

Hausanschluss

Die Kosten für den Hausanschluss richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand für die Herstellung des Anschlusses und können nicht pauschal angegeben werden. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an uns!

Beitragssatz

Der Beitragssatz ist einmalig zu entrichten und berechnet sich aus der Grundstücksfläche (1,37 €/m²) und der Geschossfläche (7,57 €/m²). Sofern bauliche Änderungen an Ihrem Gebäude, z. B. Ausbau des Dachbodens zur Wohnfläche, umgesetzt werden, müssen entsprechend Beiträge erhoben werden.

Kontakt & Team

Sie haben ein individuelles Anliegen, brauchen eine Information oder haben eine Frage, dann scheuen Sie den persönlichen Kontakt nicht.

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