Bestes Wasser für unsere Region
Unser Wasser ist keine Ware, sondern die Grundlage für Leben. Als Zweckverband interkommunaler Zusammenarbeit erwirtschaften wir keine Gewinne. Uns geht es um die Qualität unseres Wassers.
4.100
versorgte Haushalte
im Verbandsgebiet
620.000
Kubikmeter Wasser
jährliche Fördermenge
Altmannsteiner Gruppe
Durch die Donau abgegrenzt liegt der Großteil unseres Versorgungsgebietes im Landkreis Eichstätt. Über das Gebiet des Marktes Altmannstein hinaus stellen wir die Versorgung für Mindelstetten, den Norden Pförrings sowie Köschings und Teile von Riedenburg sicher. Technisch betreuen wir zudem die Pondorfer Wassergruppe, Oberdolling und das Verbandsgebiet Ingolstadt-Ost im Pförringer Süden.
Aktuelles & Hinweise
Obenstehend finden Sie aus erster Hand aktuelle Verbraucherinformationen und Verbandsinfos. Das Archiv hält ältere Beiträge für Sie bereit.
Häufige Fragen
Vom Anschluss Ihres Hauses an das Versorgungsnetz bis hin zum Beitragsbescheid – unsere FAQ’s* geben Antworten auf die meistgestellten Fragen.
Beiträge & Gebühren
Für die Versorgung mit Wasser fallen Gebühren und Beiträge an. Jährlich kommen auf Sie eine Grund- und Verbrauchsbebühr zu. Beim Anschluss Ihres Grundstückes und bei baulichen Veränderungen werden Kosten und Beiträge einmalig berechnet. Die Grundlage für die genannten Preise regelt die Beitragsgebührensatzung (BGS).
Grundgebühr
bis 4,0 m³/h | 65,- € |
bis 10,0 m³/h | 95,- € |
bis 16,0 m³/h | 155,- € |
bis 25,0 m³/h | 185,- € |
ab 25,0 m³/h | 250,- € |
Verbrauchsgebühr pro m³
Regulärer Satz entnommenes Wasser | 1,75 € |
Gewerbliche Betriebe ab 3.000m³ jährlich | 1,30 € |
Öffentliche Badeanstalten | 0,95 € |
Bauwasser oder Wasser über sonst. bewegliche Wasserzähler | 2,50 € |
Wasser zur Befüllung eines Pools | 3,00 € |
Hausanschluss
Die Kosten für den Hausanschluss richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand für die Herstellung des Anschlusses und können nicht pauschal angegeben werden. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an uns!
Beitragssatz
Der Beitragssatz ist einmalig zu entrichten und berechnet sich aus der Grundstücksfläche (1,37 €/m²) und der Geschossfläche (7,57 €/m²). Sofern bauliche Änderungen an Ihrem Gebäude, z. B. Ausbau des Dachbodens zur Wohnfläche, umgesetzt werden, müssen entsprechend Beiträge erhoben werden.
Satzungen & Formulare
Nützliche Antragsunterlagen zum digitalen Ausfüllen sowie gültige Rechtsnormen finden Sie im Download-Bereich.
Kontakt & Team
Sie haben ein individuelles Anliegen, brauchen eine Information oder haben eine Frage, dann scheuen Sie den persönlichen Kontakt nicht.