Bestes Wasser für unsere Region
Unser Wasser ist keine Ware, sondern die Grundlage für Leben. Als Zweckverband interkommunaler Zusammenarbeit erwirtschaften wir keine Gewinne. Uns geht es um die Qualität unseres Wassers.
4.100
versorgte Haushalte
im Verbandsgebiet
620.000
Kubikmeter Wasser
jährliche Fördermenge
Altmannsteiner Gruppe
Durch die Donau abgegrenzt liegt der Großteil unseres Versorgungsgebietes im Landkreis Eichstätt. Über das Gebiet des Marktes Altmannstein hinaus stellen wir die Versorgung für Mindelstetten, den Norden Pförrings sowie Köschings und Teile von Riedenburg sicher. Technisch betreuen wir zudem die Pondorfer Wassergruppe, Oberdolling und das Verbandsgebiet Ingolstadt-Ost im Pförringer Süden.
Die Kosten dafür werden nach Arbeitszeit, Maschineneinsatz und Materialverbrauch berechnet und zwar nur für den Bereich ab Grundstücksgrenze bis einschließlich Wasseruhr was laut Satzung die 15 Meter überschreitet. Für Beschädigungen der Hausanschlussleitung innerhalb der Grundstücksgrenze ist der jeweilige Anschlussnehmer verantwortlich und hat die vollen Reparaturkosten zu tragen. Für die Erschließung von Grundstücken außerorts oder innerorts (außerhalb des Leitungsnetzes) melden Sie sich bitte bei der Geschäftsleitung.
Härtebereich 3 Hart / Dt.W-Härtegrad 14°-21°
Unter dem Hausanschluss versteht man die Verbindung von Leitungsnetz des Zweckverbandes und dem zu verbindenden Gebäude. Zuständig für die Hausanschlussleitung von der Straße über das Grundstück in das Haus, einschließlich der Wasserzähleranlage, ist der Zweckverband. Unmittelbar nach der Wasserübergabestelle des Wasserversorgers im Keller des Hauses beginnt die Trinkwasser-Hausinstallation. Der Hausanschluss muss in einem möglichst zu Straße hingelegtem Raum installiert werden. Sollte kein Keller vorhanden sein, wird der Hausanschluss an einer dafür vorgesehenen Stelle im Erdgeschoss eingeplant.
Der Hausanschlussraum muss trocken, frostfrei, begebar und für unsere Mitarbeiter zugänglich sein. Der Heizölraum ist kein Anschlussraum. Grundsätzlich ist der Verlauf der Leitungen geradlinig und im rechten Winkel zur Grundstücksgrenze einzuführen. Den konkreten Verlauf der Anschlussleitung legt der Zweckverband fest. Die Hausanschlussleitung darf nicht überbaut und nicht mit Bäumen oder Büschen bepflanzt werden. Der Hausanschluss einschließlich Zählereinheit wird vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Altmannsteiner Gruppe hergestellt.
Den Antrag finden Sie auf unserer Seite unter Downloads.
Der Antrag für Bauwasser kann nur vom Bauherren selbst gestellt werden. Den Antrag stellen Sie bitte formlos per Email an uns.
Während der Bauzeit wird von uns ein Bauwasserzähler installiert. Dieser wird solange zur Verfügung gestellt, bis die endgültigen Armaturen im Zählerraum installiert werden können. Hier ist zu beachten, dass für auftretende Schäden am Zähler der Bauherr zur Last gezogen wird. Für Bauwasser wird keine Abwassergebühr verlangt, deshalb ist es nicht gestattet dieses Wasser in den Kanal einzuleiten.
Zum einen können Sie bei uns Spartenauskünfte anfordern und zum anderen können wir Ihnen Hydrantenpläne, beispielsweise für die Feuerwehr, bereitstellen.
Die Anschlusskosten werden nicht pauschal berechnet sondern nach dem tatsächlichen Aufwand, welcher für die Herstellung des Hausanschlusses notwendig ist. Ein zweiter Anschluss zum Beispiel ist immer kostenpflichtig.
Wir sind Mitglied bei „a tip: tap“ – Gemeinsam für nachhaltiges Trinkwasser
Wir sind stolz, Mitglied bei „a tip: tap“ zu sein – einer Initiative, die sich für den bewussten Umgang mit Leitungswasser einsetzt. Ziel ist es, die Vorteile von lokalem Trinkwasser hervorzuheben, Einwegplastik zu reduzieren und den ökologischen Fußabdruck zu verbessern. Als Teil dieses Netzwerks fördern wir den Zugang zu sauberem Trinkwasser und engagieren uns für eine nachhaltige Wasserversorgung – weil Wasser nicht nur lebenswichtig, sondern auch ein kostbares Gut ist.
Beiträge & Gebühren
Für die Versorgung mit Wasser fallen Gebühren und Beiträge an. Jährlich kommen auf Sie eine Grund- und Verbrauchsbebühr zu. Beim Anschluss Ihres Grundstückes und bei baulichen Veränderungen werden Kosten und Beiträge einmalig berechnet. Die Grundlage für die genannten Preise regelt die Beitragsgebührensatzung (BGS).
Grundgebühr
bis 4,0 m³/h | 65,- € |
bis 10,0 m³/h | 95,- € |
bis 16,0 m³/h | 155,- € |
bis 25,0 m³/h | 185,- € |
ab 25,0 m³/h | 250,- € |
Verbrauchsgebühr pro m³
Regulärer Satz entnommenes Wasser | 1,75 € |
Gewerbliche Betriebe ab 3.000m³ jährlich | 1,30 € |
Öffentliche Badeanstalten | 0,95 € |
Bauwasser oder Wasser über sonst. bewegliche Wasserzähler | 2,50 € |
Wasser zur Befüllung eines Pools | 3,00 € |
Hausanschluss
Die Kosten für den Hausanschluss richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand für die Herstellung des Anschlusses und können nicht pauschal angegeben werden. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an uns!
Beitragssatz
Der Beitragssatz ist einmalig zu entrichten und berechnet sich aus der Grundstücksfläche (1,37 €/m²) und der Geschossfläche (7,57 €/m²). Sofern bauliche Änderungen an Ihrem Gebäude, z. B. Ausbau des Dachbodens zur Wohnfläche, umgesetzt werden, müssen entsprechend Beiträge erhoben werden.