Das Wichtigste zum Nachlesen
Die nachfolgenden Fragen können Sie nach Kategorien filtern. Wir hoffen Ihnen durch unseren FAQ-Bereich möglichst all Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten zu können. Für individuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Unter dem Hausanschluss versteht man die Verbindung von Leitungsnetz des Zweckverbandes und dem zu verbindenden Gebäude. Zuständig für die Hausanschlussleitung von der Straße über das Grundstück in das Haus, einschließlich der Wasserzähleranlage, ist der Zweckverband. Unmittelbar nach der Wasserübergabestelle des Wasserversorgers im Keller des Hauses beginnt die Trinkwasser-Hausinstallation. Der Hausanschluss muss in einem möglichst zu Straße hingelegtem Raum installiert werden. Sollte kein Keller vorhanden sein, wird der Hausanschluss an einer dafür vorgesehenen Stelle im Erdgeschoss eingeplant.
Der Hausanschlussraum muss trocken, frostfrei, begebar und für unsere Mitarbeiter zugänglich sein. Der Heizölraum ist kein Anschlussraum. Grundsätzlich ist der Verlauf der Leitungen geradlinig und im rechten Winkel zur Grundstücksgrenze einzuführen. Den konkreten Verlauf der Anschlussleitung legt der Zweckverband fest. Die Hausanschlussleitung darf nicht überbaut und nicht mit Bäumen oder Büschen bepflanzt werden. Der Hausanschluss einschließlich Zählereinheit wird vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Altmannsteiner Gruppe hergestellt.
Den Antrag finden Sie auf unserer Seite unter Downloads.
Die Kosten dafür werden nach Arbeitszeit, Maschineneinsatz und Materialverbrauch berechnet und zwar nur für den Bereich ab Grundstücksgrenze bis einschließlich Wasseruhr was laut Satzung die 15 Meter überschreitet. Für Beschädigungen der Hausanschlussleitung innerhalb der Grundstücksgrenze ist der jeweilige Anschlussnehmer verantwortlich und hat die vollen Reparaturkosten zu tragen. Für die Erschließung von Grundstücken außerorts oder innerorts (außerhalb des Leitungsnetzes) melden Sie sich bitte bei der Geschäftsleitung.
Unser Wasser wird in regelmäßigen Abständen (turnusgemäß) vom Trinkwasserlabor beprobt.
Unter Downloads finden Sie den Befund der Wasseruntersuchung.
Abschlagszahlungen erheben wir jeweils am:
15.03. / 15.06. / 15.09. / 15.12.
Sollte einer dieser Tage auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag fallen, wird am nächsten Werktag abgebucht.
Der Antrag für Bauwasser kann nur vom Bauherren selbst gestellt werden. Den Antrag stellen Sie bitte formlos per Email an uns.
Während der Bauzeit wird von uns ein Bauwasserzähler installiert. Dieser wird solange zur Verfügung gestellt, bis die endgültigen Armaturen im Zählerraum installiert werden können. Hier ist zu beachten, dass für auftretende Schäden am Zähler der Bauherr zur Last gezogen wird. Für Bauwasser wird keine Abwassergebühr verlangt, deshalb ist es nicht gestattet dieses Wasser in den Kanal einzuleiten.
Die Anschlusskosten werden nicht pauschal berechnet sondern nach dem tatsächlichen Aufwand, welcher für die Herstellung des Hausanschlusses notwendig ist. Ein zweiter Anschluss zum Beispiel ist immer kostenpflichtig.
Härtebereich 3 Hart / Dt.W-Härtegrad 14°-21°
Unbedingt. Unser Wasser besitzt beste Trinkwasserqualitäten. Sie können es also bedenkenlos zu sich nehmen.
Im Falle eines Eigentümerwechsels benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
– Die Adresse des Gebäudes
– Wer ist der neue Eigentümer
– Wer war der alte Eigentümer und wo wohnt dieser jetzt
– Zählerstand zum Tag der Übergabe
Senden Sie uns diese bitte formlos per Email zu.
Zum einen können Sie bei uns Spartenauskünfte anfordern und zum anderen können wir Ihnen Hydrantenpläne, beispielsweise für die Feuerwehr, bereitstellen.
Für die Leitungsführung sind ausschließlich wir zuständig.
Sie dürfen für die Trinkwasserhausinstallation alles verwenden was eine DVGW-Zulassung besitzt.
Diese Anlagen dürfen nur von einem Fachbetrieb nach den Regeln des DVGW installiert werden. Zudem darf auf keinen Fall Regenwasser ins Trinkwassernetz gelangen (Verkeimung). Dies wird durch einen Systemtrenner gewährleistet.
Um eventuell losgelöste Teilchen der Wasserleitung herauszufiltern, empfehlen wir nach dem Wasserzähler einen Filter zu installieren. Um die Hauswasserinstallation vor möglichen Druckschwankungen zu schützen, ist es zudem notwendig einen Druckminderer nach dem Wasserzähler zu installieren. Durchsichtige und durchscheinende Anlageteile wie zum Beispiel Filter und Druckminderer müssen geschützt werden, da sich sonst Algen bilden können welche die Qualität des Trinkwassers ändern.
Hierfür füllen Sie bitte den Antrag auf Aufnahme in das Installateurverzeichnis vollständig aus und leiten diesen, von Ihnen unterschrieben, an uns weiter.
Sollten Sie den Antrag nicht direkt in Ihrem Browser ausfüllen können, laden Sie diesen bitte herunter und füllen ihn dann aus.
Wir verwenden nur eine Art von Wasserzähler. Hierbei handelt es sich um einen digitalen Wasserzähler.
Wir erhalten unser Wasser aus insgesamt vier Brunnen.
Flachbrunnen Kohlmühle | (ca. 25 m tief)
Flachbrunnen Kohlmühle || (ca. 25 m tief)
Tiefbrunnen Laimerstadt (ca. 171 m tief)
Tiefbrunnen Steinsdorf (cs. 179 m tief)
Ja es bestehen im Verbandsgebiet Wasserschutzgebiete.
Schutzgebiet Laimerstadt
Schutzgebiet Kohlmühle
Schutzgebiet Steinsdorf (in Planung)
Hierfür wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Wasserwirtschaftsamt.
Ja. Bei diesem Wert konnte man in den letzten 20 Jahren einen stärkeren Anstieg beobachten, welcher auf die Landwirtschaft durch Düngung etc. zurückzuführen ist. Jedoch befindet sich dieser Wert weit unter dem Grenzwert.
Sobald eine Garage einen direkten Zugang zum Gebäude hat oder mit Wasser erschlossen ist, verliert sie den Status der Selbstständigkeit und wird Beitragspflichtig. Garagenkeller sind immer Beitragspflichtig.