Häufige Fragen

Häufige Fragen2019-12-09T00:04:01+01:00

Das Wichtigste zum Nachlesen

Die nachfolgenden Fragen können Sie nach Kategorien filtern. Wir hoffen Ihnen durch unseren FAQ-Bereich möglichst all Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten zu können. Für individuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Was umfasst der Hausanschluss?2019-12-11T14:55:12+01:00

Unter dem Hausanschluss versteht man die Verbindung von Leitungsnetz des Zweckverbandes und dem zu verbindenden Gebäude. Zuständig für die Hausanschlussleitung von der Straße über das Grundstück in das Haus, einschließlich der Wasserzähleranlage, ist der Zweckverband. Unmittelbar nach der Wasserübergabestelle des Wasserversorgers im Keller des Hauses beginnt die Trinkwasser-Hausinstallation. Der Hausanschluss muss in einem möglichst zu Straße hingelegtem Raum installiert werden. Sollte kein Keller vorhanden sein, wird der Hausanschluss an einer dafür vorgesehenen Stelle im Erdgeschoss eingeplant.
Der Hausanschlussraum muss trocken, frostfrei, begebar und für unsere Mitarbeiter zugänglich sein. Der Heizölraum ist kein Anschlussraum. Grundsätzlich ist der Verlauf der Leitungen geradlinig und im rechten Winkel zur Grundstücksgrenze einzuführen. Den konkreten Verlauf der Anschlussleitung legt der Zweckverband fest. Die Hausanschlussleitung darf nicht überbaut und nicht mit Bäumen oder Büschen bepflanzt werden. Der Hausanschluss einschließlich Zählereinheit wird vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Altmannsteiner Gruppe hergestellt.

Den Antrag finden Sie auf unserer Seite unter Downloads.

Welche Kosten entstehen für den Hausanschluss?2019-12-20T08:36:43+01:00

Die Kosten dafür werden nach Arbeitszeit, Maschineneinsatz und Materialverbrauch berechnet und zwar nur für den Bereich ab Grundstücksgrenze bis einschließlich Wasseruhr was laut Satzung die 15 Meter überschreitet. Für Beschädigungen der Hausanschlussleitung innerhalb der Grundstücksgrenze ist der jeweilige Anschlussnehmer verantwortlich und hat die vollen Reparaturkosten zu tragen. Für die Erschließung von Grundstücken außerorts oder innerorts (außerhalb des Leitungsnetzes) melden Sie sich bitte bei der Geschäftsleitung.

Wie wird die Qualität unseres Wassers bestimmt?2019-12-11T16:20:03+01:00

Unser Wasser wird in regelmäßigen Abständen (turnusgemäß) vom Trinkwasserlabor beprobt.
Unter Downloads finden Sie den Befund der Wasseruntersuchung.

Wann werden Abschlagszahlungen erhoben?2019-12-11T16:06:24+01:00

Abschlagszahlungen erheben wir jeweils am:
15.03. / 15.06. / 15.09. / 15.12.

Sollte einer dieser Tage auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag fallen, wird am nächsten Werktag abgebucht.

Wie erhalte ich Bauwasser und was ist dabei zu beachten?2024-04-17T10:02:25+02:00

Der Antrag für Bauwasser kann nur vom Bauherren selbst gestellt werden. Den Antrag stellen Sie bitte formlos per Email an uns.
Während der Bauzeit wird von uns ein Bauwasserzähler installiert. Dieser wird solange zur Verfügung gestellt, bis die endgültigen Armaturen im Zählerraum installiert werden können. Hier ist zu beachten, dass für auftretende Schäden am Zähler der Bauherr zur Last gezogen wird.  Für Bauwasser wird keine Abwassergebühr verlangt, deshalb ist es nicht gestattet dieses Wasser in den Kanal einzuleiten.

Werden Anschlusskosten pauschal berechnet?2019-12-20T08:26:24+01:00

Die Anschlusskosten werden nicht pauschal berechnet sondern nach dem tatsächlichen Aufwand, welcher für die Herstellung des Hausanschlusses notwendig ist. Ein zweiter Anschluss zum Beispiel ist immer kostenpflichtig.

Wie ist der Härtegrad unseres Wassers?2019-12-11T16:24:08+01:00

Härtebereich 3 Hart / Dt.W-Härtegrad 14°-21°

Kann ich das Wasser aus der Leitung ohne Bedenken trinken?2019-12-11T16:28:45+01:00

Unbedingt. Unser Wasser besitzt beste Trinkwasserqualitäten. Sie können es also bedenkenlos zu sich nehmen.

Was gilt es beim Eigentümerwechsel zu beachten?2019-12-11T13:36:39+01:00

Im Falle eines Eigentümerwechsels benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

– Die Adresse des Gebäudes
– Wer ist der neue Eigentümer
– Wer war der alte Eigentümer und wo wohnt dieser jetzt
– Zählerstand zum Tag der Übergabe

Senden Sie uns diese bitte formlos per Email zu.

Welche Planunterlagen kann ich anfordern?2019-12-11T13:47:07+01:00

Zum einen können Sie bei uns Spartenauskünfte anfordern und zum anderen können wir Ihnen Hydrantenpläne, beispielsweise für die Feuerwehr, bereitstellen.

Wer legt die Leitungsführung für den Hausanschluss fest?2019-12-11T15:36:59+01:00

Für die Leitungsführung sind ausschließlich wir zuständig.

Welches Rohrmaterial darf ich für die Trinkwasserhausinstallation verwenden?2019-12-11T15:39:11+01:00

Sie dürfen für die Trinkwasserhausinstallation alles verwenden was eine DVGW-Zulassung besitzt.

Was gilt es bei Regenwassernutzungsanlagen zu beachten?2019-12-11T13:52:49+01:00

Diese Anlagen dürfen nur von einem Fachbetrieb nach den Regeln des DVGW installiert werden. Zudem darf auf keinen Fall Regenwasser ins Trinkwassernetz gelangen (Verkeimung). Dies wird durch einen Systemtrenner gewährleistet.

Benötige ich einen Wasserfilter oder Druckminderer?2019-12-20T08:25:14+01:00

Um eventuell losgelöste Teilchen der Wasserleitung herauszufiltern, empfehlen wir nach dem Wasserzähler einen Filter zu installieren. Um die Hauswasserinstallation vor möglichen Druckschwankungen zu schützen, ist es zudem notwendig einen Druckminderer nach dem Wasserzähler zu installieren. Durchsichtige und durchscheinende Anlageteile wie zum Beispiel Filter und Druckminderer müssen geschützt werden, da sich sonst Algen bilden können welche die Qualität des Trinkwassers ändern.

Wie kann ich in das Installateurverzeichnis aufgenommen werden?2019-12-11T14:01:19+01:00

Hierfür füllen Sie bitte den Antrag auf Aufnahme in das Installateurverzeichnis vollständig aus und leiten diesen, von Ihnen unterschrieben, an uns weiter.

Sollten Sie den Antrag nicht direkt in Ihrem Browser ausfüllen können, laden Sie diesen bitte herunter und füllen ihn dann aus.

Welche Wasserzähler werden installiert und wie unterscheiden sich diese?2019-12-11T15:58:23+01:00

Wir verwenden nur eine Art von Wasserzähler. Hierbei handelt es sich um einen digitalen Wasserzähler.

Woher stammt das Wasser, das ich beziehe?2019-12-11T16:32:47+01:00

Wir erhalten unser Wasser aus insgesamt vier Brunnen.
Flachbrunnen Kohlmühle | (ca. 25 m tief)
Flachbrunnen Kohlmühle || (ca. 25 m tief)
Tiefbrunnen Laimerstadt (ca. 171 m tief)
Tiefbrunnen Steinsdorf (cs. 179 m tief)

Gibt es im Verbandsgebiet Wasserschutzgebiete?2019-12-11T16:39:29+01:00

Ja es bestehen im Verbandsgebiet Wasserschutzgebiete.
Schutzgebiet Laimerstadt
Schutzgebiet Kohlmühle
Schutzgebiet Steinsdorf (in Planung)

Kann ich mit einem Brunnen Grundwasser fördern?2019-12-11T14:06:25+01:00

Hierfür wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Wasserwirtschaftsamt.

Ist unser Grundwasser mit Nitrat belastet?2019-12-11T16:45:00+01:00

Ja. Bei diesem Wert konnte man in den letzten 20 Jahren einen stärkeren Anstieg beobachten, welcher auf die Landwirtschaft durch Düngung etc. zurückzuführen ist. Jedoch befindet sich dieser Wert weit unter dem Grenzwert.

Ist meine Garage beitragspflichtig?2019-12-11T16:11:03+01:00

Sobald eine Garage einen direkten Zugang zum Gebäude hat oder mit Wasser erschlossen ist, verliert sie den Status der Selbstständigkeit und wird Beitragspflichtig. Garagenkeller sind immer Beitragspflichtig.

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