Unter dem Hausanschluss versteht man die Verbindung von Leitungsnetz des Zweckverbandes und dem zu verbindenden Gebäude. Zuständig für die Hausanschlussleitung von der Straße über das Grundstück in das Haus, einschließlich der Wasserzähleranlage, ist der Zweckverband. Unmittelbar nach der Wasserübergabestelle des Wasserversorgers im Keller des Hauses beginnt die Trinkwasser-Hausinstallation. Der Hausanschluss muss in einem möglichst zu Straße hingelegtem Raum installiert werden. Sollte kein Keller vorhanden sein, wird der Hausanschluss an einer dafür vorgesehenen Stelle im Erdgeschoss eingeplant.
Der Hausanschlussraum muss trocken, frostfrei, begebar und für unsere Mitarbeiter zugänglich sein. Der Heizölraum ist kein Anschlussraum. Grundsätzlich ist der Verlauf der Leitungen geradlinig und im rechten Winkel zur Grundstücksgrenze einzuführen. Den konkreten Verlauf der Anschlussleitung legt der Zweckverband fest. Die Hausanschlussleitung darf nicht überbaut und nicht mit Bäumen oder Büschen bepflanzt werden. Der Hausanschluss einschließlich Zählereinheit wird vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Altmannsteiner Gruppe hergestellt.

Den Antrag finden Sie auf unserer Seite unter Downloads.