Die Kosten dafür werden nach Arbeitszeit, Maschineneinsatz und Materialverbrauch berechnet und zwar nur für den Bereich ab Grundstücksgrenze bis einschließlich Wasseruhr was laut Satzung die 15 Meter überschreitet. Für Beschädigungen der Hausanschlussleitung innerhalb der Grundstücksgrenze ist der jeweilige Anschlussnehmer verantwortlich und hat die vollen Reparaturkosten zu tragen. Für die Erschließung von Grundstücken außerorts oder innerorts (außerhalb des Leitungsnetzes) melden Sie sich bitte bei der Geschäftsleitung.