Mit dem Einbau des HYDRUS Ultraschallwasserzählers entfällt für Sie als Hauseigentümer die jährliche Übermittlung von Zählerständen. Denn diese werden von uns als Versorger einmal pro Jahr am 31. Oktober per Funksignal von der Straße aus abgerufen. Sollten Sie dennoch Ihren Zählerstand für eigene Zwecke ablesen wollen, so ist dies über das digitale Display des Ultraschallwasserzählers jederzeit möglich.
Durch die Walk-by/Drive-by Datenerhebung oder die vollautomatisierte Auslesung via Fixed Network wird eine verlässliche Verbrauchsabrechnung für Sie sichergestellt – beispielsweise feste Ablesetermine entfallen. Durch diese Art der Erfassung und Weiterverarbeitung Ihrer Zählerdaten sind Ablese-, Übermittlungs- und Erfassungsfehler so gut wie ausgeschlossen. Aufwendige Nachfassaktionen sind nicht mehr notwendig, da falsch abgelesene Zähler der Vergangenheit angehören. Um die kostengünstige Versorgung mit Trinkwasser auch in Zukunft sicherzustellen, sind wir als Versorger auf kosteneffiziente Betriebsabläufe angewiesen – dank dem HYDRUS Ultraschallwasserzähler ist dies möglich.

Exakte Verbrauchsmessung durch Ultraschalltechnologie
Das Ultraschall-Messprinzip kommt ohne bewegliche Zählerteile aus, was den statischen Wasserzähler resistent gegenüber Verunreinigungen und Ablagerungen macht – somit wird auch nicht das Anlaufverhalten auf lange Sicht negativ beeinflusst. Selbst kleinste, unkontrolliert abfließende Wassermengen (z.B. durch Leckage oder defekte Toilettenspülung und Sicherheitsventile) werden von den Zählern erfasst und als Alarmmeldung auf dem Display angezeigt.
Auch bei niedrigen Temperaturen unter 3°C zeigt der HYDRUS einen Alarm an. So können mögliche Frost- und Wasserschäden in und an Gebäuden frühzeitig erkannt werden und größere finanzielle Schäden für den Hausbesitzer effektiv vermieden werden.
Die Langlebigkeit der Zähler hat auch einen positiven Einfluss auf die Umwelt. Bei den bisher eingesetzten mechanischen Wasserzählern ist ein Zählerwechsel nach 6 Jahren notwendig, da eine Verlängerung der Eichgültigkeit technisch nur bedingt möglich war. Da der HYDRUS Ultraschallwasserzähler keine beweglichen Teile enthält und eine Batterielebensdauer von mehr als zwei Eichperioden – sprich mindestens 12 Jahren – vorzuweisen hat, kann eine Verlängerung der Eichgültigkeit mittels Stichprobenverfahren realisiert werden. Dadurch reduziert sich der Verwaltungsaufwand für den Versorger drastisch, da ein Wechsel aller im Feld eingebauten Zähler nach bereits 6 Jahren hinfällig wird.

Datensicherheit
Ultraschallwasserzähler können die zur Erstellung der Abrechnung benötigten Verbrauchsdaten verschlüsselt per Funk nach der datenschutzrechtlichen Empfehlung des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr senden. Die im HYDRUS Ultraschallwasserzähler verwendete OMS Version 4, Profil B steht für hohe Datensicherheit: Über sogenannte Session Keys wird jedes einzelne Datentelegramm mit einem neu berechneten Schlüssel eigens verschlüsselt, sodass keinerlei Rückschlüsse auf das persönliche Nutzverhalten gemacht werden können – denn übermittelt werden lediglich die Zählernummer, der Zählerstand sowie eventuelle Fehlermeldungen. Kundenbezogene Daten wie Abnehmer, Anschrift etc. werden zu keinem Zeitpunkt übertragen.

Das Funksignal des Ultraschallwasserzählers wird in regelmäßigen Abständen gesendet und dauert nur 4 Millisekunden (0,004 Sekunden). Dies bedeutet, dass der Zähler maximal 50 Sekunden am Tag mit sehr geringer Sendeleistung sendet. Die Leistung dieses Signals liegt mit 7 Milliwatt (0,007 Watt) deutlich unter der Leistung beispielsweise eines permanent sendenden schnurlosen Telefons (DECT-Standard) mit 250 Milliwatt oder eines Babyphons (ca. 10 Milliwatt) und ist daher unbedenklich. Ein Handy sendet während eines Gesprächs sogar mit 1000 – 2000 Milliwatt. Die Funkübertragung kann vom Zweckverband auf Ihren Wunsch hin abgeschalten werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr dazu wissen möchten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Zweckverband zur Wasserversorgung
der Altmannsteiner Gruppe